Der Traumauto-Contest

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Grenzenlos kreativ: Beim „Toyota Dream Car Contest“ zeichnen die Fahrzeugbauer von morgen ihre Autos der Zukunft.

Ob kunterbunt und mit Blüten statt Rädern oder ein orangefarbenes Unterwasserfahrzeug mit Sternen – wenn Kinder ihre Traumautos malen, gibt es eine Menge zu bestaunen. Im Jahr 2004 rief die Toyota Motor Corporation (TMC) erstmals kleine Künstler aus aller Welt dazu auf, ihr Traumauto zu Papier zu bringen. Der Wettbewerb soll sie dazu ermutigen, Mobilitätslösungen der Zukunft in ihren eigenen Welten zu skizzieren. Seit dem Start haben etwa 6,2 Millionen Kinder aus 100 Ländern dabei ihrer Fantasie freien Lauf gelassen.

Die Autodesigner von morgen in den Altersklassen unter acht Jahren, acht bis elf Jahren und zwölf bis 15 Jahren zeichnen jedes Mal, was die Stifte hergeben. Prämiert werden jeweils die ersten fünf Plätze pro Land. Die 15 Gewinner nehmen dann an einer internationalen Ausscheidung teil. In den vergangenen Jahren durften die finalen Sieger im Anschluss zur Gewinnübergabe nach Japan reisen. Und auch wenn letzteres in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden kann, so sind auch 2020 Kinder wieder weltweit dazu aufgerufen, mitzumachen.

Und wer weiß? Vielleicht rollt ja irgendwann das Solarauto von Sahasra Kalakonda aus Südafrika oder das in ein Haus umwandelbare Roboterauto des Lateinamerikaners Basthian Gabriel Caje Pereira über unsere Straßen…

Alle Bilder gibt es unter: https://www.toyota-dreamcarart.com/wining-artworks/

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29. Juli 2020

Die Kraftstoffverbrauchs- und Emissionswerte wurden nach dem vorgeschriebenen EU-Messverfahren (VO (EG) Nr. 715/2007) ermittelt. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Gesetzl. vorgeschriebene Angaben gem. Pkw-EnVKV, basierend auf NEFZ-Werten. Die Kfz-Steuer richtet sich nach den häufig höheren WLTP-Werten.